Durch die vielfältigen Auswirkungen des Straßenverkehrs können Sie sowohl als Autofahrer als auch als Fußgänger oder Radfahrer geschädigt oder verletzt werden. Ebenso können Sie Adressat staatlicher Sanktionen wegen behaupteter Verkehrsverstöße durch Verhängung von Verwarnungs- oder Bußgeldern bzw. strafrechtlichen Ermittlungsverfahren werden.
Was sie von einer Kanzlei erwarten können
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im
Verwarnungs- und im Bußgeldverfahren,
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im
straßenverkehrsrechtlichen Strafverfahren, z.B. fahrlässige
Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Verkehrsunfallflucht, Fahren
ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt, Verstoß gegen das
Pflichtversicherungsgesetz etc.,
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als
Geschädigter eines Verkehrsunfalls: Anspruchstellung gegenüber der
gegnerischen Haftpflichtversicherung, Sachschadensberechnung,
Schmerzensgeldbezifferung, Verdienstausfall etc.,
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Geltendmachung Ihrer Ansprüche vor den
Zivilgerichten,
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drohender Entzug der Fahrerlaubnis durch
das Landeseinwohneramt:
Entzug nach dem Punktesystem – Beratung in Punkteabbau;
Entzug wegen Alkohol oder Drogen – Welche Vorbereitung auf die
drohende MPU ist erforderlich und sinnvoll? Was ist bei dem Vorwurf
von Drogenkonsum zu beachten?
Gegebenenfalls wird eine Vertretung vor dem Verwaltungsgericht zur Abwehr des Sofortvollzuges des Entzugs der Fahrerlaubnis erforderlich.
Die jeweils gültige Fassung des Bußgeld- und Verwarnungskataloges sowie der Punktebewertung finden Sie unter www.bmvbw.de/bussgeldkatalog-.389.htm.
Bitte beachten Sie: bei allen Auseinandersetzungen wegen Streitigkeiten, die sich aus dem Straßenverkehr ergeben, haben Sie es in der Regel mit „starken“ Gegnern zu tun, seien es Versicherungen, Gerichte oder Behörden. Eine anwaltliche Unterstützung Ihrer persönlichen Rechtsposition ist deshalb in jedem Fall erforderlich.