Arbeitsrecht – Kündigung und Abmahnung

Arbeitsrecht Berlin bietet kompetente Soforthilfe bei fristloser oder ordentlicher Kündigung.

Haben Sie ein arbeitsrechtliches Problem und benötigen schnelle, kompetente Hilfe, dann sind Sie auf den Seiten von Arbeitsrecht Berlin richtig. Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns doch einfach ganz unverbindlich über das Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail, damit wir uns persönlich um Ihren Fall kümmern können. In allen Fragen des Arbeitsrechts stehen wir Ihnen mit Kompetenz und Erfahrung zur Seite.

Arbeitsrecht – Kündigung

Gerade nach Erhalt einer fristlosen Kündigung, einer ordentlichen Kündigung oder auch einer Abmahnung sollten Sie sich durch einen Arbeitsrecht Anwalt beraten lassen. Hier erfahren Sie, welche Schritte im Fall einer Kündigung unbedingt notwendig sind, gleichwohl ob es sich um eine fristlose Kündigung oder eine ordentliche Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung oder eine verhaltensbedingte Kündigung handelt. Haben Sie unverhofft die Kündigung erhalten, dann sollten Sie sich sofort über Ihre Möglichkeiten informieren. Bei jeder arbeitsrechtlichen Kündigung ist schnelles Handeln erforderlich. Lassen Sie sich durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

Klagefrist für Kündigungsschutzklage nicht verpassen!

Die Klage gegen eine Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erfolgen. Die Klagefrist ist im Kündigungsschutzgesetz vorgeschrieben und gilt für alle Kündigungen. Wird die Kündigungsschutzklage nicht rechtzeitig innerhalb der Klagefrist eingereicht, ist die Kündigung meist nicht mehr anzugreifen. Dies kann bedeuten, dass auch eine eigentlich unwirksame Kündigung durch Fristablauf rechtskräftig wird. Eine umfassende Beratung durch einen Arbeitsrecht Rechtsanwalt ist daher dringend zu empfehlen. Sie gerne.Vereinbaren Sie gleich einen unverbindlichen Besprechungstermin. Handelt es sich um eine einzureichen. Maßgeblich ist hierbei nicht der Geschäftssitz des Arbeitgebers, sondern die tatsächliche Arbeitsstelle. Soweit sich Ihr Arbeitsplatz in Aschaffenburg befindet, ist somit auch für Ihre Rechte aus dem Arbeitsrecht Aschaffenburg der richtige Gerichtsstand. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Arbeitsrecht Aschaffenburg Informationsseiten zum Thema Kündigung.

Abeitszeugnis

Nicht nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht der Anspruch des Arbeitnehmers auf die Erstellung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses. Während dem laufenden Arbeitsverhältnis kann der Arbeitnehmer bereits ein Arbeitszeugnis in Form eines Zwischenzeugnisses verlangen. Nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch fristlose Kündigung oder auch betriebsbedingte Kündigung ist besonders auf die Form und den Inhalt des Zeugnisses zu achten. Oft wird ein gekündigter Arbeitnehmer durch das Zeugnis nochmals abgestraft. Dies geschieht meist durch vordergründig wohlwollende Formulierungen, welche jedoch bei Kenntnis der Zeugnissprache offen und eindeutig negative Leistungen bescheinigen. Jedes Arbeitszeugnis sollte durch einen Arbeitsrecht Spezialist überprüft werden. Nur bei Kenntnis des üblichen Zeugniscode können die tatsächlichen Aussagen hinter den Formulierungen entschlüsselt werden. Sie sollten daher zur Prüfung des Arbeitszeugnisses einen Arbeitsrecht Anwalt beauftragen, den Zeugniscode entschlüsseln und die Änderung zweifelhafter Formulierungen verlangen. Durch die Hilfe eines Arbeitsrecht Anwalt können Sie sich eine gute Leistungs- und Führungsbeurteilung sichern.

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wird oft eine Abfindung durch den Arbeitgeber gezahlt. Jedoch besteht nicht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Ist zweifelhaft, ob die Kündigung wirksam ist, kann zur einvernehmlichen Beendigung oder Vermeidung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens eine Abfindung ausgehandelt werden. Entscheidend ist hierbei das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

In vielen Fällen kann ein entsprechender Vergleich geschlossen werden, bei welche der gekündigte Arbeitnehmer zwar seinen Arbeitsplatz nicht zurück erhält, aber eine Abfindung für die Kündigung durch den Arbeitgeber erhält. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Arbeitsrecht Aschaffenburg Informationsseiten zum Thema Abfindung.

Arbeitsrecht zur Sperrzeit bei Aufhebungsvertrag

Beendet der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst, oder unterzeichnet er einen Aufhebungsvertrag, so droht im eine Sperre für das Arbeitslosengeld für meist drei Monate.

Das Eintreten der Sperrfrist kann in vielen Fällen jedoch durch einen Spezialisten für Arbeitsrecht verhindert werden. Liegt ein von der Agentur für Arbeit anerkannter wichtiger Grund vor, tritt keine Sperrzeit ein.

Vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder eines Abwicklungsvertrags sollte unbedingt ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zur Prüfung der Rechtslage konsultiert werden. Durch eine kompetente Rechtsberatung und geeignete Maßnahmen bzw. Regelungen kann eine drohende Sperrzeit verhindert werden. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Arbeitsrecht Aschaffenburg Informationsseiten zum Thema Sperrfrist bei Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung.

Arbeitsrecht – Urlaub

Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen bezahlten Mindesturlaub gemäß Bundesurlaubsgesetz.Der Mindesturlaub beträgt bei Vollzeitarbeit 24 Werktage. Die gesetzlichen Regelungen kennen keine Ausnahmen, daher sind auch geringfügig Beschäftigte, unregelmäßige Arbeitszeiten und Minijobs davon umfasst.

Zur Durchsetzung der Urlaubsansprüche ist zunächst zwingend ein Urlaubsantrag durch den Arbeitnehmer erforderlich. Der Arbeitgeber muss den Antrag genehmigen und darf dies nur unter bestimmten Voraussetzungen verweigern, bei Vorliegen eines gesetzlich anerkannten wichtigen Grundes.

Kann der Urlaub bis zum Ende eines Kalenderjahres nicht genommen werden, so wird dieser übertragen und muss dann bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Arbeitsrecht Aschaffenburg Informationsseiten zum Thema Urlaubsanspruch, Urlaubsantrag, Übertragung bei Arbeitsunfähigkeit.

Rechtsanwälte Dr. Breuer

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