Die Einleitung und die Durchführung eines Strafverfahrens kann für Sie, Ihre Angehörigen, Ihren Freund oder Freundin zu erheblichen, für einen Laien oft nicht einschätzbaren Konsequenzen führen. Deshalb ist in der Regel anwaltliche Beratung und Hilfe nötig.

Wie soll man sich verhalten, wenn man eine Vorladung zu einer polizeilichen Vernehmung erhält?

Was ist zu tun, wenn man beobachtet wird, das Telefon abgehört wird oder die Wohnung durchsucht wurde?

Wie verhält man sich bei staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Ladungen? Welche Rechte bestehen?

Ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift wird zugestellt. Spätestens jetzt sollte eine Beratung durch einen erfahrenen Strafverteidiger erfolgen.

Welche Möglichkeiten bestehen, wenn eine Ladung  zum Strafantritt erfolgt, die Strafhaft abzuwenden oder zeitlich zu verlegen?

  • Ich berate und vertrete Sie in jedem Stadium des Strafverfahrens in Berlin und vor allen Gerichten in Deutschland. Im Falle der Inhaftierung werden Sie unverzüglich besucht und über die Möglichkeiten einer Haftverschonung informiert.
  • Die Konzeption einer Verteidigungsstrategie bestimmt sich von der Art und Schwere des Strafvorwurfs und den persönlichen Voraussetzungen des Mandanten. Ein umfassender Informationsaustausch zwischen Mandant und Verteidiger ist Voraussetzung jeder erfolgreichen Verteidigung. Der erforderliche zeitliche Rahmen wird in jedem Fall zur Verfügung gestellt.
  • Aufgrund meiner über 25jährigen Tätigkeit als Strafverteidiger biete ich Ihnen die Verteidigung gegen den Vorwurf aller Straftaten an, soweit ein gemeinsames Verteidigungskonzept erarbeitet werden kann. Ein besonderer Schwerpunkt meiner Kanzlei liegt in der Verteidigung auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrechts sowie der Beschaffungskriminalität.
  • Viele Strafverfahren werden heutzutage durch Sachverständige entschieden, zumindest jedoch mitentschieden. Die Auswahl des Sachverständigen erfolgt zwar in erster Linie durch das Gericht. Der Strafverteidiger kann und sollte jedoch hierauf Einfluss nehmen. Durch die langjährige Kenntnis der Tätigkeit verschiedenster Sachverständiger versuche ich auf deren Auswahl im Interesse des Mandanten Einfluss zu nehmen.
  • Als Opfer oder Verletzter einer Straftat stehen Ihnen neben  zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen in der Regel Rechte im Strafprozess als Nebenkläger zu. Diese können Sie in der Regel nur sinnvoll durch anwaltlichen Beistand geltend machen. In geeigneten Fällen werden Sie durch mich im Strafverfahren als Nebenkläger vertreten und im zivilrechtlichen Verfahren zur Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Entschädigungsansprüchen. Für beide Verfahren besteht die Möglichkeit, bei nur geringen Einkünften oder bei Arbeitslosigkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Hierdurch sind Sie von der Zahlung von Anwaltsvorschüssen befreit.