Die Einleitung und die Durchführung eines Strafverfahrens kann für Sie, Ihre Angehörigen, Ihren Freund oder Freundin zu erheblichen, für einen Laien oft nicht einschätzbaren Konsequenzen führen. Deshalb ist in der Regel anwaltliche Beratung und Hilfe nötig.
Wie soll
man sich verhalten, wenn man eine Vorladung zu einer polizeilichen
Vernehmung erhält?
Was ist zu
tun, wenn man beobachtet wird, das Telefon abgehört wird oder die Wohnung
durchsucht wurde?
Wie
verhält man sich bei staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen
Ladungen? Welche Rechte bestehen?
Ein
Strafbefehl oder eine Anklageschrift wird zugestellt. Spätestens jetzt
sollte eine Beratung durch einen erfahrenen Strafverteidiger erfolgen.
Welche
Möglichkeiten bestehen, wenn eine Ladung zum Strafantritt erfolgt, die
Strafhaft abzuwenden oder zeitlich zu verlegen?
-
Ich
berate und vertrete Sie in jedem Stadium des Strafverfahrens in
Berlin und vor allen Gerichten in Deutschland. Im Falle der
Inhaftierung werden Sie unverzüglich besucht und über die
Möglichkeiten einer Haftverschonung informiert.
-
Die
Konzeption einer Verteidigungsstrategie bestimmt sich von der Art
und Schwere des Strafvorwurfs und den persönlichen Voraussetzungen
des Mandanten. Ein umfassender Informationsaustausch zwischen
Mandant und Verteidiger ist Voraussetzung jeder erfolgreichen
Verteidigung. Der erforderliche zeitliche Rahmen wird in jedem Fall
zur Verfügung gestellt.
-
Aufgrund meiner über 25jährigen Tätigkeit als Strafverteidiger biete
ich Ihnen die Verteidigung gegen den Vorwurf aller Straftaten an,
soweit ein gemeinsames Verteidigungskonzept erarbeitet werden kann.
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Kanzlei liegt in der Verteidigung
auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrechts sowie der
Beschaffungskriminalität.
-
Viele
Strafverfahren werden heutzutage durch Sachverständige entschieden,
zumindest jedoch mitentschieden. Die Auswahl des Sachverständigen
erfolgt zwar in erster Linie durch das Gericht. Der Strafverteidiger
kann und sollte jedoch hierauf Einfluss nehmen. Durch die
langjährige Kenntnis der Tätigkeit verschiedenster Sachverständiger
versuche ich auf deren Auswahl im Interesse des Mandanten Einfluss
zu nehmen.
-
Als
Opfer oder Verletzter einer Straftat stehen Ihnen neben
zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen in der Regel Rechte im
Strafprozess als Nebenkläger zu. Diese können Sie in der Regel nur
sinnvoll durch anwaltlichen Beistand geltend machen. In geeigneten
Fällen werden Sie durch mich im Strafverfahren als Nebenkläger
vertreten und im zivilrechtlichen Verfahren zur Durchsetzung von
Schmerzensgeld- und Entschädigungsansprüchen. Für beide Verfahren
besteht die Möglichkeit, bei nur geringen Einkünften oder bei
Arbeitslosigkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Hierdurch sind
Sie von der Zahlung von Anwaltsvorschüssen befreit.