 |  Strafrecht
Strafverteidigung zum Schutz Ihrer Freiheitsrechte
Die Einleitung und die Durchführung eines Strafverfahrens kann für Sie, Ihre Angehörigen, Ihren Freund oder Ihre Freundin zu erheblichen, für einen Laien oft nicht einschätzbaren Konsequenzen führen. Deshalb ist in der Regel anwaltliche Beratung und Hilfe nötig. Ich berate und vertrete Sie in jedem Stadium des Strafverfahrens in Berlin und vor allen Gerichten in Deutschland. Im Falle der Inhaftierung werden Sie unverzüglich besucht und über die Möglichkeiten einer Haftverschonung informiert. Die Möglichkeiten einer Bestellung zum Pflichtverteidiger werden geprüft. Seit dem 1.1.2010 muss jedem in Untersuchungshaft Genommenen ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden.
- Die Konzeption einer Verteidigungsstrategie bestimmt sich von der Art und Schwere des Strafvorwurfs und Ihren persönlichen Lebensverhältnissen. Ein umfassender Informationsaustausch zwischen Mandant und Verteidiger ist Voraussetzung jeder erfolgreichen Verteidigung. Der erforderliche zeitliche Rahmen wird in jedem Fall zur Verfügung gestellt. Vertraulichkeit ist eine – ohnehin gesetzlich vorgeschriebene – Selbstverständlichkeit.
- Aufgrund meiner über 30jährigen Tätigkeit als Strafverteidiger biete ich Ihnen die Verteidigung gegen den Vorwurf aller Straftaten an, soweit ein gemeinsames Verteidigungskonzept erarbeitet werden kann. Ein besonderer Schwerpunkt meiner Kanzlei liegt in der Verteidigung auf dem Gebiet des Betäubungsmittel-strafrechts.
- Viele Strafverfahren werden heutzutage durch Sachverständige entschieden, zumindest jedoch mitentschieden. Die Auswahl des Sachverständigen erfolgt zwar in erster Linie durch das Gericht. Der Strafverteidiger kann und sollte jedoch hierauf Einfluss nehmen. Durch die langjährige Kenntnis der Tätigkeit verschie-denster Sachverständiger versuche ich auf deren Auswahl im Verteidigungs-interesse Einfluss zu nehmen.
- Als Opfer oder Verletzter einer Straftat stehen Ihnen neben zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen in der Regel Rechte im Strafprozess als Nebenkläger zu. Diese können Sie in der Regel nur sinnvoll durch anwaltlichen Beistand geltend machen. In geeigneten Fällen werden Sie durch mich im Strafverfahren als Nebenkläger vertreten und im zivilrechtlichen Verfahren zur Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Entschädigungsansprüchen. Für beide Verfahren besteht die Möglichkeit, bei nur geringen Einkünften oder bei Arbeitslosigkeit Prozess- kostenhilfe zu beantragen. Hierdurch sind Sie von der Zahlung von Anwaltsvor- schüssen befreit.
Mandatsanbahnungsgespräche sind kostenlos! Ich weise auf den 24-Stunden-Notdienst Berliner Strafverteidiger unter der Telefonnummer 0172/325 55 53 hin, der Ihnen in jedem Fall eine erste anwaltliche Hilfe garantiert.
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Hans-Jürgen Siehl | Rechtsanwalt & Mediator
siehl@rechtsanwalt-siehl.de |